Berlin, den 3. Oktober 1942
Sehr geehrter Herr Ministerialrat!
Für Ihr freundliches Schreiben vom 29. September möchte ich Ihnen
bestens danken. Mir ist die allgemeine Anordnung des Führers
hinsichtlich der Gesetzessperre für nicht unmittelbar mit dem Kriege
zusammenhängende Fragen bekannt, ich könnte mir jedoch denken, dass
für so wichtige Angelegenheiten wie die Bekämpfung der
Homosexualität durchaus Ausnahmen angängig wären. Ihnen ist sicher
bekannt, dass der Führer der Gefahr der Homosexualität und der
Bekämpfung dieses Übels große Bedeutung beimisst. Ich darf nur an
verschiedene interne Erlasse und Befehle erinnern. Auch die letzte
Führerrede wieder stellte ja die Einstellung des Führers zu den
gefährlichen Gewohnheitsverbrechern deutlich heraus. Der Krieg wird
ja voraussichtlich doch noch einige Zeit dauern, und ich bin der
Meinung, dass man die gesamte Frage doch noch während des Krieges
lösen muss.
Es steht fest, dass die Entmannung auch homosexuelle
Sittlichkeitsverbrecher erheblich beeinflusst. In den
Sicherungsverwahrungsanstalten (Abteilungen in Irrenanstalten)
sitzen eine ganze Reihe homosexueller Sittlichkeitsverbrecher.
Ebenso in Konzentrationslagern. Diese Untergebrachten kosten dem
Staat viel Geld und arbeiten nicht produktiv genug. Wenn sie
kastriert werden, können sie in kürzerer Zeit entlassen werden, da
sie keine Gefahr mehr für die Volksgemeinschaft bilden, und außerdem
können sie nutzbringend im Leben wieder eingesetzt werden. Unter
diesen Voraussetzungen glaube ich doch, dass es gerechtfertigt ist,
sich noch im Kriege für eine Lösung der Angelegenheit zu bemühen.
Ich bitte Sie, diese Gesichtspunkte doch prüfen zu wollen. Professor
Mezger aus München teilte mir gestern mit, dass ihm mein Material
sehr beachtenswert erschiene, und es ging aus seinen Ausführungen
hervor, dass er die Frage ebenfalls bald gelöst sehen möchte. Er
forderte mich auf, den Fragenkreis mündlich mit mir durchzusprechen
und schnitt weiterhin die Frage an, wie und wo man die genaueren
Grenzen ziehen könnte. Ebenso ging aus Äußerungen des Herrn
Professor v. Neureiter-Straßburg der Wunsch hervor, dass diese
bedeutsame Frage bald geregelt werden möchte. Wie ich persönlich
durch Herrn Reichsminister Dr. Frick erfuhr, lässt er diesen
Fragenkomplex von den zuständigen Herren seines Ministeriums
ebenfalls prüfen. Ich selbst möchte versuchen, den Reichsführer-SS
dafür zu gewinnen, dass auch er sich für eine baldige Lösung des
Problems einsetzt. Äußerst erwünscht erschiene es, wenn nun einmal
von juristischer Seite in einer Veröffentlichung zu der gesamten
Angelegenheit Stellung genommen werden könnte. Wäre es Ihnen nicht
möglich, einen Rechtswahrer hierzu zu bestimmen?
Mit den besten Empfehlungen und
Heil Hitler!
Ihr sehr ergebener
gez. Rodenberg
siehe auch: H. Puvogel, Die leitenden Grundgedanken bei der Entmannung
gefährlicher Sittlichkeitsverbrecher. Juristische Dissertation,
Universität Göttingen, Düsseldorf 1937.