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Aus "Homosexualität in der NS-Zeit:
Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung"
Teil I, pp.53 -
Öffentliche Diskriminierung homosexueller Männer
Begründungen des NS-Staats
zur Strafwürdigkeit der Homosexualität
"Suprema lex salus populi!"
Gemeinnutz vor Eigennutz!
Erklärung der Reichsleitung der NSDAP auf eine Anfrage anläßlich
der Reichstagswahl 1928. (Der Wortlaut wird Alfred Rosenberg
zugeschrieben.) Zit. nach: R. Klare, Homosexualität und Strafrecht,
Hamburg 1937, S. 149.60
Nicht nötig ist es, daß Du und ich leben, aber nötig ist es, daß
das deutsche Volk lebt.
Und leben kann es nur, wenn es kämpfen will,
denn leben heißt kämpfen.
Und kämpfen kann es nur, wenn es sich
mannbar hält.
Mannbar ist es aber nur, wenn es Zucht übt, vor allem
in der Liebe. Unzüchtig ist: Freie Liebe und zügellos. Darum lehnen
wir sie ab, wie wir alles ablehnen, was zum Schaden des Volkes ist.
Wer gar an Mann-männliche oder Weib-weibliche Liebe denkt, ist unser
Feind. Alles, was unser Volk entmannt, zum Spielball seiner Feinde
macht, lehnen wir ab, denn wir wissen, daß Leben Kampf ist und
Wahnsinn, zu denken, die Menschen lägen sich einst brüderlich in den
Armen.
Die Naturgeschichte lehrt uns anderes. Der Stärkere hat
Recht. Und der Stärkere wird immer sich gegen den Schwächeren
durchsetzen. Heute sind wir die Schwächeren. Sehen wir zu, daß wir
wieder die Stärkeren werden! Das können wir nur, wenn wir Zucht
üben.
Wir verwerfen darum jede Unzucht, vor allem die Mann-männliche
Liebe, weil sie uns der letzten Möglichkeit beraubt, jemals unser
Volk von den Sklavenketten zu befreien, unter denen es jetzt front.«
aue + ig / haGalil
onLine
09-10-2003 |