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Entscheidung des Obersten Gerichts:
Steuervorteile für gleichgeschlechtliche Paare in
Israel
Homosexuelle Paare in Israel werden zukünftig
weitere Steuererleichterungen genießen, darunter Vergünstigungen
beim gemeinsamen Erwerb von Wohnungen. Der Urteilsspruch des
Obersten Gerichts in Jerusalem folgte auf einen Einspruch Adir
Steiners aus Tel Aviv.
Steiner teilt seit 1996 seine Wohnung mit Tzach
Granit. Im Mai 2000 beantragte Steiner eine Steuerbefreiung, nachdem
er Granit die Hälfte der Rechte seiner Wohnung übertragen hatte. Die
Freistellung galt bisher nur verheirateten Paaren oder
nichtehelichen Lebenspartnern (ab einem Jahr). Der Antrag wurde
durch den Sachbearbeiter mit der Begründung abgelehnt, die
Steuerbefreiung gelte nur zwischen Mann und Frau, die als Familie
zusammenleben.
Im Juni 2003 zogen Steiner und Granit vor das Hohe Gericht. In Tel
Aviv genießen homosexuelle Paare, die als Lebenspartner eingetragen
sind, bereits Vergünstigungen auf kommunaler Ebene. Die israelische
Schwulen- und Lesbenbewegung bezeichnete die Entscheidung des
Gerichts als weiteren Meilenstein in der Gleichberechtigung
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in Israel. (Haaretz)ta /
haGalil onLine 27-02-2004 |
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