Fortdauernde Diskriminierung
Homosexuelle bis heute nicht als NS-Verfolgte
anerkanntvon Raimund Geene
Raimund Geene, 33 Jahre, Politik- und
Gesundheitswissenschaftler, arbeitet als freier Mitarbeiter des
Bildungswerks für Demokratie und Umweltschutz zu
Rosa-Winkel-Häftlingen im Konzentrationsommerlager Sachsenhausen.
Am 15. Mai 1897 entstand in Berlin mit der
Gründung des "Wissenschaftlich-Humanitären Komitees" durch Magnus
Hirschfeld die weltweit erste Homosexuellenorganisation, die in den
"goldenen zwanziger Jahren" bereits 40.000 Mitglieder zählte. Der
zuständige Strafrechtsausschuß des Reichstages verabschiedete 1932
die Streichung des § 175 des Reichsstrafgesetzbuches (RStGB) und
damit ein Ende der juristischen Ächtung der Homosexualität.
Die Machtübernahme durch Hitler und die Auflösung
des Reichstages verhinderte jedoch die Entkriminalisierung. Statt
dessen wurde 1935 der § 175 RStGB verschärft. Das von Hirschfeld
geleitete Sexualwissenschaftliche Institut wurde geplündert und
seine Schriften fielen der Bücherverbrennung zum Opfer. Hirschfeld
ging ins Exil (wo er 1935 starb), doch viele andere Aktivisten
erhielten Vorladungen und wurden in Konzentrationsommerlager
verschleppt. Als Träger des Rosa Winkels standen sie am untersten
Ende der Häftlingshierarchie und überlebten oft nur wenige Wochen.
Da über das Schicksal der Schwulen nach dem Krieg zunächst kaum
geforscht wurde, liegen bis heute keine genauen Angaben über die
Anzahl der Häftlinge und ihren besonderen Leidensweg vor. Geschätzt
wird die Zahl der nach dem § 175 inhaftierten Männer auf 50.000 bis
100.000.
Forschungen im Konzentrationsommerlager Sachsenhausen ergaben, daß
Rosa-Winkel-Gefangene vielfach im sogenannten "Klinkerwerk"
eingesetzt wurden, wo aufgrund der extrem harten Arbeitsbedingungen
die durchschnittliche Überlebenszeit nur drei Monate betrug. Für den
Sommer 1942 ist dort sogar die gezielte Ermordung zahlreicher
Rosa-Winkel-Häftlinge dokumentiert.
Nach 1945 brachte die fortdauernde Diskriminierung der
Homosexualität die Opfer zum Schweigen. Erst 1969 wurde der
nationalsozialistisch verschärfte § 175 StGB im Westen Deutschlands
abgeschwächt, seine Streichung ließ bis 1993 auf sich warten. Die
Gerichtsurteile gegen Homosexuelle nach dem § 175 wurden indessen
bis heute nicht für ungültig erklärt.
Der erste - und für lange Zeit einzige - Betroffenenbericht
erscheint 1972, also wenige Jahre nach der Gesetzesentschärfung,
unter dem Pseudonym Heinz Heger. In seinem Buch "Die Männer mit dem
Rosa Winkel" verdeutlicht Heger, daß für Schwule nach 1945 von einer
Befreiung keine Rede sein kann: Er kann sein Medizinstudium nicht
wieder aufnehmen. Sein Antrag auf Wiedergutmachung für die
jahrelange KZ-Haft wird abgelehnt, da kein "spezifisches
nationalsozialistisches Unrecht" vorliege. Schließlich erhält er
eine Stellung als kaufmännischer Angestellter, ist jedoch als
"warmer Bruder" unter Kollegen und Nachbarn stigmatisiert und kann
sich wegen seiner Verunsicherung und Menschenscheu auch kein neues
soziales Umfeld aufbauen.
Auch Karl B. aus Bremen, der sechs Jahre lang in Neuengamme und
Auschwitz überlebte, weil er seinen rosa Winkel heimlich gegen einen
roten (den für "politische" Häftlinge) vertauschen konnte, erlebt
seine Heimat nach 1945 entfremdet und isoliert. Zehn Jahre lang ist
er arbeitslos. Um seine Homosexualität zu verbergen, begibt er sich
in eine Scheinehe. Als Ende der fünfziger Jahre bei ihm eingebrochen
wird, behaupten die Diebe bei der Vernehmung, Karl habe sie zuvor
sexuell bedrängt. Daraufhin wird er vorgeladen und
erkennungsdienstlich behandelt. Seine Strafakte aus der NS-Zeit wird
ihm vorgelegt - gegen ihn wird als Wiederholungstäter ermittelt.
Erst im Herbst 1988, als er sich nach einem Pressebericht über die
Sonderregelung des Landes Bremen zur "Wiedergutmachung" für
vergessene Opfer der NS-Herrschaft an das Schwulenzentrum wendet,
bricht er sein Schweigen. Schließlich erhält er eine einmalige
Entschädigungszahlung von DM 5.000,-. Damit hat er noch -
zweifelhaftes - Glück: Nur weil er in einem Bundesland mit einer
entsprechenden Härtefallregelung lebt, geht er nicht völlig leer
aus. Er ist damit den anerkannten Verfolgten des NS-Regimes jedoch
nicht gleichgestellt, denn diesen steht ein Rechtsanspruch auf eine
regelmäßige, monatliche Entschädigungszahlung zu.
Wenngleich der § 175 in der DDR schon einige Jahre zuvor abgeschafft
wurde, schwiegen auch hier die Überlebenden mit dem Rosa Winkel.
Erst nach dem Mauerfall gelang es der Journalistin Maxi
Wartensteiner, das Vertrauen eines ehemaligen Häftlings zu gewinnen
und seinen Leidensweg als Homosexueller in der DDR in ihrem Buch
"Rückkehr unerwünscht" zu beschreiben.
1996 fand in Saarbrücken ein internationaler Fachkongreß zur
unterbliebenen Wiedergutmachung für homosexuelle Opfer statt. In der
Abschlußerklärung wiesen die TeilnehmerInnen darauf hin, daß neben
der individuellen Entschädigung der wenigen Überlebenden vor allem
eine institutionelle Wiedergutmachung für Schwule (und - was häufig
aufgrund der sehr unterschiedlichen Behandlung durch den SS-Staat
umstritten ist -- Lesben) erfolgen müsse.
http://www.asf-ev.de/noframe/zeichen/97-2-07.htm
haGalil
onLine 04-11-2002 |