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Speicherung von Homosexuellen im IGVP:
"Rosa Listen"? - und kein Ende?
Das in Bayern entwickelte und bei der Polizei in Bayern, Thüringen
und Nordrhein-Westfalen eingesetzte Vorgangs- und
Verwaltungsprogramm IGVP bietet umfangreiche
Speicherungsmöglichkeiten von Homosexuellen.
http://www.velspol.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie uns bekannt wurde, können Homosexuelle recherchefähig im IGVP
gespeichert werden.
Dies betrifft Verkehrsunfälle, allg. Ordnungswidrigkeitenanzeigen,
Meldungen und Strafanzeigen.
Der Tatörtlichkeitenkatalog weist auf Seite 1 unter der Schlüsselnr.
900 den "Aufenthalt von Dirnen" und unter der Schlüsselnr. 901 den
"Aufenthaltsort von Homosexuellen" aus.
Der Katalog erweckt zunächst den Eindruck, es handele sich "nur" um
Örtlichkeiten, die katalogisiert werden sollen.
Blättert man jedoch weiter, findet sich des Weiteren unter der
Schlüsselnr.
298 "Sexshop"
902 "Strichplatz"
903 "Peepshow"
904 "Bordell, bordellartiger Betrieb"
905 "Massagestudio, sonst. Prostitutionsbetrieb".
Hiermit werden Örtlichkeiten näher definiert, während es sich bei
den Schlüsselnummern 900 und 901 in Verbindung mit den nachfolgend
genannten Recherchemöglichkeiten unseres Erachtens um eine
personenbezogene Speicherung handelt.
Die Recherche erlaubt es, mit den Fragmenten *irne* bzw. *omosex* in
Kombination mit einem Zeitraum und einer Örtlichkeit, bspw. eine
komplette Stadt, entsprechende Datensätze abzurufen.
Ausgewiesen werden dann alle Datensätze mit dem festgelegten Begriff
der Schlüsselnummer, wie "Aufenthalt von Homosexuellen".
Diese "Treffer" zeigen nicht nur die entsprechenden Vorgänge an,
sondern auch alle Datensätze mit Personalien der gespeicherten
Personen.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Straftäter, Geschädigte,
Zeugen, Verkehrssünder, etc. handelt.
Zudem wird unter der Nr. 902 "Strichplatz" genannt.
Wir sehen in dem Sprachgebrauch und den Recherchemöglichkeiten
folgende Problematik:
- Je nach politischer Situation wurden und werden Überprüfungen von
Schwulen an Cruising areas und die Erteilung von Platzverweisen mit
"verbotener Prostitution" begründet.
Die Argumente einzelner Behörden bzw. Teile einzelner Behörden
konnten in keinem der uns bekannten Fälle bzw. Cruising areas
erhärtet werden und sind aus unserer Sicht lebensfremd.
Cruising areas mit Prostitution gleichzustellen zeigt, wie
uninformiert die beteiligten Beamten sind. Der befremdliche Begriff
"Strichplatz" scheint dazu geschaffen, Cruising areas als "gefährliche Orte" zu klassifizieren und damit
polizeiliche Maßnahmen zu rechtfertigen. Darüber hinaus besteht auch die Gefahr, dass Schwule, die an
Cruising areas angetroffen, überprüft und -auch ohne strafrechtlich
relevante Gründe- gespeichert werden sodann ständig in der Recherche
mit einem "Strichplatz" in Verbindung gebracht werden.
Wir möchten daran erinnern, was in der Vergangenheit die Speicherung
der "Personengebundenen Hinweise" (PHW) angerichtet hat. Schon bei einfachen Verkehrskontrollen wurden aufgrund eines PHW
bereits weitergehende Maßnahmen - teilweise auch noch mit Hinweis der
Beamten, wie "Sie sind uns ja schon bekannt", o.ä. - getroffen und
führten zu Beschwerden.
- Das Anlegen einer Kriminalakte bzw. einer "losen Blattsammlung"
liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Legen wir nun eine Parallele
zu den Speicherungsmöglichkeiten des IGVP an, liegt es nahe, dass
zukünftig ebenfalls von den Merkmalen, hier den Schlüsselnummern
900, 901 und 902, eifrig Gebrauch gemacht werden wird, was mit einer
langjährigen Speicherung mit dem entsprechenden Merkmal einhergeht.
Wie wir in einigen Fortbildungsmaßnahmen feststellen durften ist
einem Großteil der Kollegenschaft immer noch nicht bewusst, dass u.a.
Homosexualität nicht mehr strafbar ist.
- Neben strafrechtlich relevanten Sachverhalten werden
Ordnungswidrigkeiten gespeichert.
Hier besteht polizeilicherseits ebenfalls die Möglichkeit, Personen
im IGVP zu speichern und mit den Schlüsselnummern 901 und 902 zu
belegen. Auch hier bietet sich je nach politischem Willen bzw. Willkür eine
Kriminalisierung von Schwulen.
- Sowohl die Prostitution als auch Homosexualität ist in der
Bundesrepublik Deutschland nicht mehr strafbar.
Es stellt sich daher die Frage, welches polizeiliche Interesse an
der Speicherung der genannten Daten besteht.
Konstruieren wir einen Fall:
Ein Schwuler nimmt seine heterosexuellen Freunde mit in ein
Schwulencafé. Sie werden Zeuge einer Straftat. Der Sachbearbeiter
kann somit alle Zeugen mit der Schlüsselnr. 901 versehen, wenn er es
für wichtig befindet. Selbst die heterosexuellen Freunde werden
entsprechend recherchefähig gespeichert.
Darüber hinaus haben wir erfahren, dass in dem Co-Programm "PVP",
dem Schreibprogramm zum IGVP, die Option besteht bei den
Personaldaten des Täters eine "Täterrolle" zuzuordnen. Dort befindet
sich katalogmäßig die Bezeichnung "Homosexueller".
Hier verweisen wir nochmals darauf, dass Homosexualität kein
strafrechtlich relevanter Begriff ist und ausreichende
kriminologisch angebrachte Katalogisierungsmöglichkeiten existent
sind.
Es ist erschreckend festzustellen, dass Homosexuelle als Tätergruppe
gespeichert werden
können aber offensichtlich keinerlei Überlegungen von Erfassungen
spezifischer Hassdelikte zum Nachteil von Homosexuellen angestellt
wurden.
Nach dem jetzigen Stand stellt sich der Sachverhalt als die bisher
größte Möglichkeit zur Anlage und Nutzung von "Rosa Listen" dar und
verstößt in eklatanter Weise gegen das allgemeine
Persönlichkeitsrecht.
Aus den oben genannten Gründen fordern wir eine zeitnahe und
ersatzlose Löschung der Schlüsselnummern 900, 901 und 902 und der
strafrechtlich nicht relevanten Begriffe, wie "homosexuell,
Homosexueller", etc aus dem IGVP nebst Co-Programmen.
Wir bitten um eine schriftliche Mitteilung über die entsprechenden
Änderungen.
Speicherung von Homosexuellen im IGVP:
"Rosa Listen"? - und kein Ende?
Die in Bayern, Thüringen
und Nordrhein-Westfalen eingesetzte Polizei-Software IGVP bietet umfangreiche
Speicherungsmöglichkeiten von Homosexuellen...
ta /
haGalil onLine 09-10-2003 |