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Speicherung von Homosexuellen im IGVP:
"Rosa Listen"? - und kein Ende?
http://www.velspol.de
Das in Bayern entwickelte und bei der Polizei in Bayern, Thüringen
und Nordrhein-Westfalen eingesetzte Vorgangs- und
Verwaltungs-programm IGVP bietet umfangreiche
Speicherungsmöglichkeiten von Homosexuellen über die Rubrik
"Tatörtlichkeiten".
Aufgrund unserer Intervention reagierte Nordrhein- Westfalen und
sperrte die entsprechenden Codes. Damit ist die Sache aber noch längst nicht
vom Tisch.
Nur nach und nach kommt heraus, was in Bayern geschaffen wurde:
Heute erfuhren wir, dass in dem Co-Programm "PVP", dem
Schreibprogramm zum IGVP, die Option besteht bei den Personaldaten
des Täters eine "Täterrolle" zuzuordnen.
Dort befindet sich katalogmäßig die Bezeichnung "Homosexueller".
Es ist erschreckend festzustellen, dass Homosexuelle als Tätergruppe
gespeichert werden
können obwohl Homosexualität seit 1968 kein Straftatbestand mehr ist
und der letzte Rest des § 175 StGB 1994 abgeschafft wurde.
Es scheint äußert zweifelhaft, ob dieses Programm je durch einen
Datenschützer überprüft wurde.
Die sorglose Übernahme des Programms in Thüringen und
Nordrhein-Westfalen wirft kein gutes Licht auf die entsprechenden
Innenministerien.
Ebenfalls fällt auf, dass offensichtlich keinerlei Überlegungen über
Erfassungen spezifischer Hassdelikte zum Schutz von Homosexuellen
angestellt wurden.
Wir wandten uns u.a. an das Bundeskanzleramt, das mit Schreiben vom
01. Juni mitteilt, dass die Speicherungen in die Kompetenz der
Länder fallen und es damit keine Unterstützung leisten kann
(AZ 132- K -603 145/05/0001).
Wir finden es erschreckend, wie sich Bundesbehörden bei
länderübergreifenden Problemen aus der Verantwortung ziehen!
Wir haben nun die Innenministerien in Bayern und Thüringen zur
ersatzlosen Löschung der betreffenden Codes und strafrechtlich nicht
relevanten Begriffe, wie "homosexuell, Homosexueller", etc.
aufgefordert und das Innenministerium um Nachbesserung zu den
bereits veranlassten Sperrungen gebeten.
Darüber hinaus wurden die Datenschutzbeauftragten der Länder
gebeten, sowohl die Programme, als auch die Einhaltung evtl.
Änderungen zu überprüfen.
>> siehe "Offener Brief"...
ta /
haGalil onLine 09-10-2003 |