Künstlerischer Wettbewerb:
Gestaltung eines Gedenkorts für die im
Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Auf der Website http://www.gedenkort.de werden
Künstlerinnen und Künstler sowie andere Interessierte aufgerufen,
sich für die Teilnahme am künstlerischen Wettbewerb zu bewerben.
Für die Gestaltung des Ortes wird ein zweistufiger
Kunstwettbewerb mit bis zu 30 Künstlerinnen und Künstlern ausgelobt.
1. Stufe: Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird eine kurz
gefasste Konzeptbeschreibung oder eine erste Ideenskizze für den
Gedenkort erwartet.
Es werden auch per e-mail eingereichte Bewerbungen berücksichtigt (pdf).
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2005. Weitere
Informationen auch per e-Mail:
bewerbungen@gedenkort.de.
2. Stufe: Aus den Bewerbungen werden die eigentlichen Kandidaten
ausgewählt, die am Wettbewerb teilnehmen, der im April 2005 mit
einem Kolloquium beginnt und zum Jahreswechsel 2005 / 2006
entschieden werden soll.
Das Wettbewerbsverfahren wird vom Land Berlin im Auftrag des Bundes
und in Abstimmung mit der Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer
gedenken" und dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) als den
Initiatoren durchgeführt. Die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer
gedenken" und der LSVD werden einen Teil der zum Wettbewerb
einzuladenden Künstlerinnen und Künstler über ein offenes
Bewerbungsverfahren auswählen. Das soll gewährleisten, dass ein
möglichst breites künstlerisches Spektrum angesprochen wird.
Der geplante Gedenkort wird in Berlin-Mitte am südöstlichen Rande
des Tiergartens entstehen - gegenüber dem geplanten Denkmal für die
ermordeten Juden Europas.
In der Kunst ist das sensible Thema erst in den letzten Jahren
vereinzelt für den Stadtraum bearbeitet worden, obwohl Schwule und
Lesben immer wieder schweren Verfolgungen ausgesetzt waren. Einen
Höhepunkt erreichte die Verfolgung in der Zeit des
Nationalsozialismus.
Nach
der Machtübernahme durch die NSDAP wurden die Organisationen der
homosexuellen Bürgerrechtsbewegung von den Nationalsozialisten
zerschlagen, Publikationen der Schwulen- und Lesbenorganisationen
verboten.
Das in Berlin ansässige Institut für
Sexualwissenschaften des Dr. Magnus Hirschfeld wurde von der SA
gestürmt und geplündert.
Die Nationalsozialisten haben 1935 die totale Kriminalisierung
männlicher Homosexualität angeordnet. Dafür wurde der § 175 des
Reichsstrafgesetzbuchs in der Tatbestandsfassung radikal entgrenzt
und im Strafmaß massiv verschärft. Die erheblich verschärfte
Rechtsprechung stellte sich bereitwillig in den Dienst, zugunsten
eines nach NS- Verständnis "gesunden Volkskörpers" die Ausbreitung
der "Seuche" Homosexualität zu verhindern. Zwischen 1935 und 1945
wurden ca. 50.000 Verurteilungen nach §§ 175 und 175a Nr. 4 RStGB
ausgesprochen. Tausende Schwule kamen wegen ihrer Homosexualität ins
Konzentrationslager, wo sie zumeist den "Rosa Winkel" tragen
mussten. Nur die wenigsten überlebten die Lager. Auch waren
Homosexuelle weiteren Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt, dazu zählen
Zwangskastrationen und medizinische Experimente.
Die Jahre der NS-Herrschaft bedeuteten für die Gesamtheit der
Homosexuellen ein Leben in erzwungener Selbstverleugnung, in steter
Gefahr und Angst vor der Entdeckung.
Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR wurden
Menschen auch nach 1949 wegen einvernehmlicher
gleichgeschlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen strafrechtlich
verfolgt. In der Bundesrepublik blieb der § 175 StGB bis 1969
unverändert in Kraft.
Mit dem zu errichtenden Gedenkort will die Bundesrepublik
Deutschland nach dem Beschluss des Bundestages vom 12. Dezember 2003
- "die verfolgten und ermordeten Opfer ehren,
- die Erinnerung an das Unrecht wachhalten,
- ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und
Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen."
Magnus-Hirschfeld-Stiftung
gescheitert:
Homogurke für Rot-Grün
Ein früher selbst gefordertes,
sinnvolles Projekt wird abgelehnt, angeblich aus finanziellen
Gründen. Das ist, erst recht angesichts des Themas, skandalös.
Eine kollektive Entschädigung für NS-Opfer darf nicht daran
scheitern, nicht am Geld und erst recht nicht an
Politikereitelkeiten...
Per scientiam ad justitiam:
Magnus Hirschfeld
Als Sohn eines jüdischen Sanitätsarztes wurde
Magnus Hirschfeld am 14.05.1868 in Kolberg/Pommern geboren. Nach
seinem Studium der Philosophie, Philologie und Medizin ließ er
sich 1893 als Arzt in Magdeburg nieder. Ab 1895 lebte er in
Berlin und gründete dort zwei Jahre später das
»Wissenschaftlich-humanitäre Komitee «. Hirschfeld trat seither
massiv für eine Reform des Paragraphen 175 (StGB) ein...
Im Sexualwissenschaftlichen Institut:
Leitgedanken
und Sinnsprüche
Die Nächstenliebe fordert die Liebe des Nächsten
zu achten...
Razzien, Verbote und Verhaftungen:
Hirschfelds Institut demoliert und zerstört
Ein zuverlässiger Augen- und Ohrenzeuge, der, ohne selbst dem
Institut anzugehören, die Vorgänge genau verfolgen konnte, hat
über die ungeheuerliche Zerstörung dieser weltbekannten
wissenschaftlichen Forschungs-, Lehr- und Heilstätte in Berlin
ein Protokoll aufgenommen...
Lebenswerk zerstört:
Aus einem Brief des
Verlegers A. Brand
Bei der Vernichtung der Schriften von
Dr. Magnus Hirschfeld waren überwiegend antisemitische Tendenzen
und Vorurteile entscheidend, die weniger den homosexuellen
Vorkämpfer, als den homosexuellen Juden treffen wollten...
Homosexualität in der NS-Zeit:
Dokumente
einer Diskriminierung und Verfolgung
Mit den hier vorgelegten Dokumenten werden
Quellen zur Anti-Homosexuellenpolitik im Nationalsozialismus
publiziert...
"Suprema lex salus
populi!"
Gemeinnutz vor
Eigennutz!
Begründungen des NS-Staats zur Strafwürdigkeit
der Homosexualität...
Schaltstelle Reichshauptstadt:
Reichszentrale
zur Bekämpfung von Abtreibung und Homosexualität
Ein immer straffer arbeitender Informationsweg
von der zentralen Verfolgungsbehörde bis zu den unteren
Dienststellen erhöhte die Verhaftungszahlen von Homosexuellen
gegen Ende der 30er Jahre.
Der Rassegedanke:
Grundpfeiler der
NS-Weltanschauung
»Ob das Volk für eine Ausscheidung des
Minderwertigen durch Tötung bereits Verständnis aufzubringen
vermag, mag dahingestellt bleiben, sicher aber begrüßt es heute
zumindest die Ausrottung des Sittlichkeitsverbrechers und damit
die Verhütung einer asozialen Nachkommenschaft. Der rassischen
Aufartung aber hat das gesamte Recht zu dienen.«
Nazis unter sich:
Kastration als
Instrument repressiver Politik
Brief Dr. Rodenberg, SS-Sturmbannführer, z. Zt.
im Reichssicherheitshauptamt, an RJM, Ministerialrat Rietzsch... |
"Einsam war ich nie":
Schwule unter
dem Hakenkreuz
Als '175er' wird Friedrich-Paul von Groszheim von
den Nationalsozialisten verfolgt, landet zweimal im Gefängnis
und schließlich im Konzentrationslager. 'Freiwillig' muss er in
dieser Zeit eine Kastration an sich vornehmen lassen. Trotz
aller Widrigkeiten leugnet er niemals seine Homosexualität und
genießt die schwule Szene der Goldenen Zwanziger ebenso wie die
nach 1969...
Die NS-Verfolgung der Homosexuellen in
Wien 1938-45:
Aus dem Leben
Die ursprüngliche von Hannes Sulzenbacher und
Niko Wahl kuratierte Ausstellung zeigte die NS-Verfolgung anhand
von offiziellen und privaten Dokumenten, die auf und in 14 rosa
Säulen präsentiert wurden...
kurz
vorgestellt:
das forum homosexualität &
geschichte münchen e.v.
Das
forum will die Forschung zu Alltag, Kultur, und Geschichte
homosexueller Männer und Frauen fördern. Das Erzählcafé bietet
einen Treffpunkt für alle, die erfahren wollen, wie Schwule und
Lesben in München gelebt und das gesellschaftliche Leben dieser
Stadt mitgestaltet haben...
Fortdauernde Diskriminierung:
Homosexuelle
bis heute nicht als NS-Verfolgte anerkannt
Am 15. Mai 1897 entstand in Berlin mit der
Gründung des "Wissenschaftlich-Humanitären Komitees" durch
Magnus Hirschfeld die weltweit erste Homosexuellenorganisation,
die in den "goldenen zwanziger Jahren" bereits 40.000 Mitglieder
zählte...
Offene Rechnung in der Geschichte:
Homosexuelle Opfer des Nazi-Regimes
Historiker gehen von etwa 50.000 homosexuellen NS-Opfern aus.
Geschätzt wird, dass 5.000 davon aus Berlin waren. 1945 erlebten
sie die Befreiung vom Faschismus, nicht aber die Befreiung vom
NS-Recht...
Psychiater als Handlanger des Terrors:
Homosexuelle als NS-Staatsfeinde
Bis Mitte der Dreißigerjahre
galt Homosexualität in Deutschland als Krankheit; schwuler Sex
wurde nur auf Antrag verfolgt. Das NS-Regime verschärfte den
Paragrafen 175...
Grundzüge der NS-Politik gegen
Homosexuelle:
Ziele, Methoden und Tätergruppen
Unter den Opfern der NS-Diktatur nehmen
Homosexuelle einen besonderen Platz ein: Im Unterschied zu
anderen von den Nazis zu Hauptfeinden erklärten
Bevölkerungsgruppen wurden sie schon vor 1933 verfolgt. Auch
nach 1945 wurden verfolgte Homosexuelle nicht als Opfer
anerkannt, sondern häufig weiter kriminalisiert...
'Das sind Volksfeinde!'
Die Verfolgung von
Homosexuellen an Rhein und Ruhr
Diskriminierung und Ausgrenzung von
Homosexuellen sind keine spezifischen Erscheinungen des
Nationalsozialismus. Die Maßnahmen gegen Homosexuelle erreichten
im Dritten Reich aber eine zuvor nicht gekannte Verschärfung...
Nachrichten:
Kurzmeldungen von Yachad
Der frühere italienische
Polizeipräsident der Adriastadt Fiume, Giovanni Palatucci, der
zwischen 1937 und 1944 rund 7.000 Juden das Leben rettete,
dürfte demnächst selig gesprochen werden...
Totgeschlagen, totgeschwiegen:
Auch
in Österreich ohne Entschädigung
Die Situation homosexueller Personen
unterscheidet sich von den meisten anderen Opfergruppen
insofern, weil Homosexuelle sowohl vor wie nach dem
Nationalsozialismus strafrechtlich verfolgt wurden... |
ta /
haGalil onLine 09-10-2003 |